Das Ambulante Reha-Centrum am Hainig ist eine zugelassene Therapieeinrichtung für die Erweitere Ambulante Physiotherapie (EAP) der Berufsgenossenschaften. Diese Zulassung setzt eine hohe fachliche Qualifikation der Therapeuten und eine spezielle Geräte- und Raumausstattung voraus.
Eine EAP erfolgt aufgrund der Verordnung des behandelnden Vertragsarztes bzw. Durchgangsarztes (kurz D-Arzt) der Berufsgenossenschaften bei komplexen Verletzungen oder schweren Störungen des Bewegungsapparates. Ziel der EAP ist eine funktionale Wiederherstellung der gestörten Körperfunktionen und die baldige Wiederaufnahme der Arbeitsfähigkeit.
Das Team des Ambulanten Reha-Centrums kann aufgrund seiner Größe und der Vielfalt seiner Behandlungskonzepte auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückgreifen und somit eine fundierte und auf den jeweiligen Menschen abgestimmte Therapie gewährleisten.
Gezielte physiotherapeutische Maßnahmen zur Schmerzlinderung und Förderung der Beweglichkeit werden durch physikalische Maßnahmen sowie die medizinische Trainingstherapie unterstützt. Ziel ist die Wiederherstellung von Muskelkraft und Koordination. Der Behandlungsfortschritt wird zu Beginn der erweiterten ambulante Physiotherapie, währenddessen und zum Abschluss dokumentiert. Dafür kommt ein Leistungstest zum Einsatz. Ergänzend kann vom D-Arzt noch Ergotherapie verordnet werden.
Die EAP wird vom behandelnden Vertragsarzt (D-Arzt) der Berufsgenossenschaften verschrieben. Mit dieser Verordnung kommen Sie ins Ambulante Reha-Centrum. Wir übernehmen für Sie den Genehmigungsantrag bei der Berufsgenossenschaft. Nach erfolgter Genehmigung setzen wir uns zur Terminvereinbarung umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Generell beträgt die Behandlungsdauer einer EAP 14 Kalendertage ab Behandlungsbeginn. Die Therapie wird jeweils von Montag bis Freitag durchgeführt und umfasst täglich zwei Stunden.
Eine Verlängerung wird bei Bedarf vom D-Arzt ausgestellt.
Die Kosten der EAP trägt die zuständige Berufsgenossenschaft. Die EAP ist zuzahlungsfrei! Fahrtkosten können direkt bei der Berufsgenossenschaft beantragt werden.